Kurzfassung: Was bedeutet der AI Act für KI-Bilder auf Websites?
Ab dem 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten des AI Acts für viele Unternehmen richtig relevant. Besonders brisant wird das Thema für Websites, auf denen KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder veröffentlicht werden.
Aus meiner Sicht ist das Ziel grundsätzlich nachvollziehbar: Menschen sollen erkennen können, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Problematisch wird es aber dort, wo ‚harmlose‘ Marketingbilder ähnlich behandelt werden wie gefährliche Deepfakes, politische Manipulation oder gefälschte Nachrichtenbilder.
Für kleine Unternehmen bedeutet das: Wer KI-Bilder auf seiner Website nutzt, sollte künftig genau prüfen, ob man sich da gerade strafbar macht. Vor allem dann, wenn Bilder realistisch wirken, Menschen zeigen oder eine Szene darstellen, die Besucher für echt halten könnten.
Gleichzeitig bleibt meine Meinung klar: Der AI Act ist an vielen Stellen gut gemeint, macht aber die ohnehin schon komplizierte Arbeit an Unternehmenswebsites noch komplizierter. Und gerade kleine Betriebe dürften viele dieser Pflichten bisher überhaupt nicht auf dem Schirm haben.
Was ist der AI Act überhaupt?
Der AI Act ist die europäische Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er soll dafür sorgen, dass KI in der EU sicherer, transparenter und kontrollierbarer eingesetzt wird.
Die Bundesregierung beschreibt den AI Act als weltweit erstes umfassendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Dabei verfolgt die Verordnung einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung ist, desto strenger sind die Anforderungen.
Das klingt erst einmal sinnvoll.
Eine KI, die medizinische Entscheidungen beeinflusst, Bewerber aussortiert oder Menschen manipuliert, sollte natürlich anders bewertet werden als ein kleines Tool, das ein Symbolbild für eine Website erstellt.
Genau hier beginnt aus meiner Sicht aber das praktische Problem: In der Theorie ist der risikobasierte Ansatz gut. In der Umsetzung entstehen für normale Unternehmen trotzdem neue Unsicherheiten, neue Prüfpflichten und neue Bürokratie.
Warum betrifft der AI Act auch kleine Unternehmen?
Der AI Act betrifft nicht nur große KI-Konzerne. Auch kleine Unternehmen, Selbstständige und Agenturen können betroffen sein, wenn sie KI-Systeme beruflich nutzen oder KI-generierte Inhalte veröffentlichen.
Das heißt nicht, dass jeder Handwerker, Coach oder Makler nun wieder tausend neue Dokumente braucht wie bei der Einführung der DSGVO. Aber wer KI im Unternehmen nutzt, sollte verstehen, welche Rolle er einnimmt und welche Pflichten daraus entstehen können.
Der Leitfaden für kleine Unternehmen von artificialintelligenceact.eu erklärt genau diesen Punkt recht verständlich. Für KMU ist entscheidend, ob sie zum Beispiel Anbieter, Betreiber oder Nutzer eines KI-Systems sind.
Für meine Arbeit im Webdesign ist vor allem dieser Fall relevant:
Ein Unternehmen nutzt KI-Bilder, KI-Texte oder KI-bearbeitete Fotos auf seiner Website, in Landingpages, auf Leistungsseiten oder in der Werbung.
Und genau dann wird die Sache interessant.
Müssen KI-Bilder auf Websites ab August 2026 gekennzeichnet werden?
Nicht jedes KI-Bild auf einer Website ist automatisch gleich kritisch. Relevant wird es vor allem, wenn ein Bild realistisch wirkt und Besucher glauben könnten, dass eine echte Person, ein echter Ort oder ein echtes Ereignis dargestellt wird.
Der AI Act enthält in Artikel 50 Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte. Im AI Act Explorer zu Artikel 50 geht es unter anderem darum, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte erkennbar gemacht werden sollen. Was früher mit Photoshop unkritisch war, erfordert nun also Kennzeichnung.
Die IHK München ordnet die Pflichten für Unternehmen ebenfalls praxisnah ein und weist auf Kennzeichnungspflichten bei KI-generierten Inhalten hin. Besonders wichtig: Die Pflichten und Fristen unterscheiden sich je nach Rolle und Art des Inhalts. Für Anbieter bestimmter KI-Systeme und für Nutzer beziehungsweise Betreiber können unterschiedliche Anforderungen gelten.
Für Unternehmer ist es also immer wichtig, sich zu jedem KI-Bild, das veröffentlicht wird, zu fragen:
„Könnte ein Besucher glauben, dass dieses Bild eine echte Person, eine echte Situation oder ein echtes Ereignis zeigt?“
Wenn ja, sollte man genauer hinschauen. Immer. Klingt doch großartig, oder?
Warum wird das gerade bei Website-Bildern so unpraktisch?
Websites bestehen nicht nur aus Texten. Sie bestehen aus Bildern, Symbolen, Fotos, Icons, Hintergründen, Teamsektionen, Leistungsseiten, Referenzbereichen und Landingpages.
In meiner Arbeit als Fachinformatiker und Webdesigner nutze ich KI in fast allen Projekten zumindest an irgendeiner Stelle. Häufig geht es um Texte, Strukturen, Ideen, Varianten oder Bildkonzepte. Bei Bildern setze ich persönlich trotzdem sehr viel lieber auf echte Fotos, wenn es das Budget und die Situation zulassen.
Der Grund ist einfach: Echte Bilder wirken meistens glaubwürdiger. Und sie werden durch den AI Act indirekt sogar noch wertvoller.
Wenn ein Unternehmen echte Fotos vom Betrieb, vom Team, von Maschinen, Räumen, Projekten oder Mitarbeitern nutzt, wirkt das nicht nur authentischer. Es vermeidet auch viele neue Unsicherheiten rund um KI-Kennzeichnung.
Trotzdem ist die Realität: Nicht jedes kleine Unternehmen hat sofort Budget für ein professionelles Fotoshooting. Gerade bei Coaches, Handwerkern, Beratern oder kleineren Dienstleistern werden deshalb häufig Stockfotos, KI-Bilder oder Mischformen verwendet.
Und genau da beginnt die Grauzone.
Warum ist der Hero-Bereich einer Website besonders relevant?
Der Hero-Bereich ist der obere, direkt sichtbare Einstieg einer Website. Dort sitzt häufig das wichtigste Bild der gesamten Seite.
Wenn dort ein KI-generiertes Bild mit Menschen, Gesichtern oder einer realistisch wirkenden Szene verwendet wird, kann der Besucher dieses Bild schnell als „echt“ wahrnehmen. Auch dann, wenn es eigentlich nur symbolisch gemeint ist.
Ein Beispiel:
Eine Website zeigt im Hero-Bereich eine freundliche Beratungssituation. Zwei Menschen sitzen an einem Tisch. Alles sieht nach echtem Kundengespräch aus. In Wahrheit ist das Bild komplett KI-generiert.
Ist das für den Besucher dramatisch? In vielen Fällen vermutlich nicht.
Aber genau hier wird es durch den AI Act kompliziert. Denn das Bild kann so wirken, als zeige es eine echte Situation. Und dann stellt sich die Frage, ob und wie eine Kennzeichnung erfolgen muss. Wo bei einer Frischkäse-Verpackung immer das kleine Wort ‚Serviervorschlag‘ stehen muss, wenn man ein ganzes Butterbrot sieht, muss nun auf jedem KI-Bild ebenfalls ein Hinweis drauf.
Beim Frischkäse interessiert sich der Verbraucher wahrscheinlich genauso wenig dafür, wie im Hero auf der Website.
Aus meiner Sicht ist das in vielen normalen Marketingfällen überdimensioniert. Trotzdem sollte und darf man es nicht ignorieren.
Sind Leistungsseiten und Landingpages auch betroffen?
Ja, auch Leistungsseiten und Landingpages können betroffen sein, wenn dort KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder verwendet werden.
Gerade auf Leistungsseiten werden oft typische Szenen dargestellt:
- ein Handwerker bei der Arbeit
- ein Beratungsgespräch
- ein Arzt oder Therapeut in einer Praxis
- ein Coach mit Kunden
- ein Team in einem modernen Büro
- eine Baustelle
- ein fertiges Projekt
- ein zufriedener Kunde
Das Problem ist nicht, dass solche Bilder existieren. Das Problem ist, dass sie schnell wie echte Nachweise wirken können.
Wenn ein Bild nur dekorativ gemeint ist, sieht der Unternehmer darin oft kein Problem. Der Besucher kann es aber anders lesen. Er kann glauben, dass genau diese Mitarbeiter, genau diese Räume oder genau diese Ergebnisse wirklich existieren. Und das will die EU verhindern. Wer sexy Handwerker zeigen will, muss auch sexy Handwerker einstellen. Alternativ: Ein echtes Handwerker-Modell dafür bezahlen und echte Fotos machen. Denn das ist wieder in Ordnung und muss nicht gekennzeichnet werden.
Deshalb sollte man bei Bildern auf Leistungsseiten vorsichtiger sein als bei rein abstrakten Grafiken oder Icons.
Wenn Sie gerade eine neue Website planen, spielt Bildauswahl deshalb nicht nur optisch eine Rolle. Sie betrifft auch Vertrauen, Ladezeit, SEO, Nutzungsrechte und künftig eben auch stärker die Frage nach KI-Kennzeichnung. Wenn Sie gerade über die Erstellung einer Website nachdenken, schauen Sie gerne mal vorbei: Website erstellen lassen Düsseldorf.
Sind Icons, Muster und abstrakte Grafiken vom AI Act betroffen?
Reine Icons, abstrakte Grafiken, Muster oder dekorative Hintergründe sind aus meiner Sicht deutlich weniger kritisch als fotorealistische Bilder mit Menschen oder angeblich echten Szenen.
Ein KI-generiertes Icon für „Telefon“, „E-Mail“ oder „Sicherheit“ täuscht normalerweise keine echte Person, kein echtes Ereignis und keinen echten Ort vor. Der Besucher versteht sofort: Das ist ein Gestaltungselement.
Genauso ist es bei abstrakten Hintergründen, Linien, Farbverläufen oder rein grafischen Motiven.
Trotzdem sollte man vorsichtig formulieren: Ich kann und will hier keine verbindliche rechtliche Bewertung leisten. Der sichere Maßstab ist aus meiner Sicht:
Je realistischer ein Bild wirkt und je stärker es Vertrauen, Kompetenz, echte Personen oder echte Ergebnisse suggeriert, desto genauer sollte man prüfen.
Was ist mit echten Fotos, die man mit KI bearbeitet?
Besonders nervig wird es bei Bildern, die nicht komplett künstlich sind, sondern nur teilweise mit KI bearbeitet wurden.
Beispiele:
- Ein echtes Mitarbeiterfoto wird aufgenommen, aber der Hintergrund wird mit KI ersetzt.
- Ein echtes Teammitglied wird in eine andere Umgebung gesetzt.
- Eine Person trägt auf dem Bild Kleidung, die sie beim Shooting nicht getragen hat.
- Eine echte Werkstatt wird digital erweitert.
- Ein Büro wird künstlich moderner gemacht.
Technisch ist das heute alles schnell erledigt. Für die Wirkung auf der Website kann es auch sinnvoll sein. Aber es entsteht eine Szene, die so nie existiert hat.
Und genau deshalb wird es schwierig.
Früher hätte man solche Dinge mit Photoshop gemacht. Dann war es ebenfalls nicht echt. Nur gab es keine allgemeine „Photoshop-Kennzeichnungspflicht“ für jedes Marketingbild.
Heute kann dieselbe Art von Bearbeitung durch KI plötzlich anders bewertet werden. Aus meiner Sicht ist das einer der absurdesten Punkte in der Praxis.
Nicht weil Transparenz falsch wäre. Sondern weil der Unterschied für den Betrachter oft nicht darin liegt, ob ein Bild mit Photoshop, Firefly, Midjourney, ChatGPT oder einem anderen Tool bearbeitet wurde.
Der Unterschied liegt darin, ob das Bild täuscht.
Warum sind Metadaten bei KI-Bildern ein technisches Problem?
Der AI Act denkt Transparenz nicht nur als sichtbaren Hinweis für Menschen, sondern auch als technische Kennzeichnung. Dabei können zum Beispiel maschinenlesbare Informationen, Metadaten oder ähnliche Verfahren eine Rolle spielen.
Das klingt auf dem Papier gut. In der Website-Praxis ist es aber kompliziert.
Denn Bilder werden für Websites fast immer optimiert:
- sie werden verkleinert
- komprimiert
- in WebP oder AVIF konvertiert
- durch Plugins verarbeitet
- über Caches ausgeliefert
- manchmal über CDNs optimiert
- in verschiedenen Größen für Desktop und Mobilgeräte erzeugt
Dabei können Metadaten verloren gehen.
Das ist kein theoretisches Problem. Genau solche Schritte gehören zur normalen technischen Website-Arbeit. Wenn ich Bilder für Kundenprojekte optimiere, geht es immer um Dateigröße, Ladezeit, Bildformate, Performance, Alt-Texte und technische Sauberkeit.
Durch den AI Act kommt ein weiterer Punkt dazu: Wenn eine KI-Kennzeichnung technisch im Bild hinterlegt ist, sollte man prüfen, ob diese Kennzeichnung nach Komprimierung oder Konvertierung ebenfalls noch vorhanden ist.
Das macht Websites wieder ein Stück komplizierter.
Und ja: Das ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel dafür, wie eine gut gemeinte Regel in der Praxis zusätzliche Arbeit erzeugt, die kleine Unternehmen weder sehen noch realistisch einschätzen können.
Warum finde ich die Kennzeichnungspflicht nicht grundsätzlich falsch?
Ich halte eine Kennzeichnungspflicht nicht grundsätzlich für falsch.
- Bei politischen Deepfakes ist sie absolut sinnvoll.
- Bei gefälschten Nachrichtenbildern ist sie sinnvoll.
- Bei manipulierten Aussagen echter Personen ist sie sinnvoll.
- Bei Bildern, die echte Ereignisse vortäuschen, kann sie sinnvoll sein.
Wenn ein Nachrichtenportal ein KI-generiertes Bild nutzt, das aussieht wie ein echtes Foto aus einem Krieg, von einer Demonstration oder einer Katastrophe, muss der Nutzer das wissen.
Wenn ein Politiker künstlich in eine Situation montiert wird, die nie stattgefunden hat, muss das erkennbar sein.
Wenn ein Unternehmen mit gefälschten Vorher-Nachher-Bildern medizinische, kosmetische oder finanzielle Ergebnisse suggeriert, ist das hochproblematisch.
Da bin ich vollkommen beim Grundgedanken des AI Acts.
Mein Problem beginnt dort, wo dieselbe Logik auf normale Unternehmenskommunikation übertragen wird. Denn es gibt dazu bereits viele andere Gesetze und Regelungen, die hier schützen können sollten.
Warum ist Werbung ohnehin nicht die Realität?
Werbung ist nie die vollständige Realität und wird auch heute bereits teilweise streng geprüft, wenn das nötig ist. Es gibt bereits Mechanismen, um Verbraucher zu schützen.
Was für mich gerade die Absurdität des Acts verdeutlicht:
- Ein gestelltes Foto mit echten Mitarbeitern kann genauso künstlich sein wie ein KI-Bild.
- Ein Team kann für ein Shooting lächeln, obwohl gerade Stress herrscht.
- Ein Model kann einen Handwerker darstellen, obwohl es noch nie eine Bohrmaschine gehalten hat.
- Ein Stockfoto kann ein Beratungsgespräch zeigen, das nie stattgefunden hat.
- Ein Photoshop-Bild kann ein Ergebnis zeigen, das in dieser Form nie existierte.
Trotzdem war nicht jedes gestellte Werbefoto automatisch kennzeichnungspflichtig.
Und genau hier wirkt der AI Act bei Marketingbildern für mich unsauber.
Wenn der Besucher ohnehin versteht, dass ein Bild auf einer Unternehmenswebsite werblich, inszeniert oder symbolisch ist, stellt sich die Frage: Welchen echten Mehrwert bringt dann eine zusätzliche KI-Kennzeichnung?
Natürlich gibt es Grenzen. Werbung darf nicht irreführend sein. Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Urheberrecht und andere Regeln gelten weiterhin. Aber genau das ist mein Punkt: Viele problematische Fälle waren auch vor dem AI Act schon problematisch.
Dafür brauchte es nicht zwingend noch eine zusätzliche KI-Regel.
Warum werden echte Fotos durch den AI Act wieder wichtiger?
Echte Fotos werden durch den AI Act indirekt wichtiger, weil sie viele Unsicherheiten vermeiden.
Ich empfehle Kunden schon lange, möglichst echte Bilder zu nutzen. Nicht aus juristischer Panik, sondern aus Marketinggründen.
Echte Fotos zeigen:
- echte Menschen
- echte Räume
- echte Arbeit
- echte Maschinen
- echte Atmosphäre
- echte Persönlichkeit
Gerade in Zeiten von KI wirken echte Bilder stärker als vorher. Wenn jede Website glatte, generische KI-Menschen zeigt, wird das echte Foto aus dem Betrieb zum Vertrauenssignal.
Das gilt besonders für kleine Unternehmen.
Ein echter Handwerker in seiner Werkstatt ist stärker als ein perfekter KI-Handwerker.
Wenn ich das echte Praxisteam sehe, ist der Eindruck stärker als eine künstliche Empfangsszene.
Ein echter Berater am eigenen Schreibtisch ist stärker als ein generisches Business-Foto.
Wenn Sie gerade Ihre Website erstellen lassen, sollte die Bildstrategie deshalb nicht erst am Ende passieren. Sie gehört früh in die Planung.
Warum sind KI-Testimonials und Fake-Kundenbilder besonders kritisch?
Bei KI-generierten Testimonials und künstlichen Kundenbildern bin ich sehr strikt: Das setze ich in meinen Projekten nicht um.
Wenn ein Unternehmen erfundene Kundenstimmen mit KI-Bildern kombiniert, ist für mich sofort Vertrauen verloren.
Selbst wenn die Aussage irgendwie „symbolisch“ gemeint sein soll: Der Besucher versteht Testimonials als Vertrauensbeweis. Er soll glauben, dass echte Menschen echte Erfahrungen gemacht haben.
Wenn dann ein KI-Gesicht neben einer künstlichen Kundenbewertung steht, ist das nicht kreativ. Es ist irreführend. Und ja, solche Beispiele sieht man häufig.
Aus meiner Sicht gilt hier eine einfache Regel:
Lieber keine Testimonials als ausgedachte Testimonials.
Kundenstimmen, Bewertungen, Referenzen und Vorher-Nachher-Beispiele gehören zu den stärksten Vertrauenselementen einer Website. Genau deshalb sollten sie echt sein.
Wenn dort KI unüberlegt eingesetzt wird, wird es nicht nur rechtlich sensibler. Es wird auch kommunikativ gefährlich.
Warum ist der AI Act für kleine Unternehmen besonders belastend?
Große Unternehmen haben Rechtsabteilungen, Compliance-Teams, Datenschutzbeauftragte, technische Dienstleister und interne Prozesse.
Kleine Unternehmen haben das meistens nicht.
Ein Handwerksbetrieb, eine Praxis, ein lokaler Dienstleister oder ein Coach kümmert sich nebenbei um Website, Social Media, Google-Unternehmensprofil, Bewertungen, Bilder, Texte, Datenschutz, Impressum, SEO und Anfragen.
Jetzt kommt noch die Frage dazu:
„Ist dieses Bild KI-generiert, KI-bearbeitet, realistisch, symbolisch, kennzeichnungspflichtig, korrekt markiert und technisch sauber ausgeliefert?“
Das ist für viele kleine Unternehmen kaum realistisch zu überblicken.
Die IHK München weist darauf hin, dass Verstöße gegen den AI Act je nach Art des Verstoßes und Unternehmensgröße mit erheblichen Sanktionen verbunden sein können. Genannt werden Bandbreiten bis zu Millionenbeträgen beziehungsweise Prozentsätzen des weltweiten Jahresumsatzes.
Natürlich heißt das nicht, dass ein kleines Unternehmen wegen eines einzelnen falsch eingebundenen Website-Bildes automatisch mit Millionenstrafe rechnen muss. Aber das ist eine juristische Einordnung, die ich nicht leisten kann.
Aber allein die mögliche Größenordnung zeigt, warum das Thema ernst genommen werden sollte.
Und genau das empfinde ich als unverhältnismäßig: Der AI Act soll große Risiken regulieren, erzeugt aber gleichzeitig Unsicherheit bei kleinen Unternehmen, die einfach nur eine moderne Website betreiben wollen.
Hier sind wir wieder an einem ähnlichen Punkt wie mit der DSGVO.
Warum reicht der AI Act allein nicht aus, um Bildprobleme auf Websites zu verstehen?
Der AI Act ist nicht das einzige Thema bei Bildern auf Websites.
Auch unabhängig von KI müssen Unternehmen bereits heute viele Dinge beachten:
- Urheberrecht
- Datenschutz
- Recht am eigenen Bild
- Einwilligungen von Mitarbeitern
- Einwilligungen von Kunden
- Nutzungsrechte von Stockfotos
- Lizenzbedingungen von Bilddatenbanken
- Wettbewerbsrecht
- Irreführende Werbung
- Bildbearbeitung und falsche Leistungsversprechen
Das heißt: Nur weil ein Bild nicht vom AI Act betroffen ist, ist es nicht automatisch unproblematisch.
Und umgekehrt gilt: Nur weil ein Bild mit KI erstellt wurde, ist es nicht automatisch unseriös.
Für Website-Projekte bedeutet das: Bildauswahl ist kein Nebenthema. Sie betrifft Vertrauen, Technik, Recht, Conversion und Sichtbarkeit.
Genau deshalb sollte eine Website nicht nur hübsch aussehen, sondern sauber geplant werden. Das gilt besonders, wenn sie nicht nur online sein, sondern auch gefunden werden soll. Mehr dazu auf meiner Seite Website sichtbar machen lassen.
Welche einfachen Prüffragen helfen bei KI-Bildern auf Websites?
Eine verbindliche rechtliche Prüfung ersetzen diese Fragen nicht. Aber sie helfen dabei, problematische Fälle schneller zu erkennen.
Bevor Sie ein KI-Bild auf Ihrer Website nutzen, können Sie sich fragen:
Sieht das Bild aus wie eine echte Person?
Wenn ja, sollte man genauer hinschauen. Besonders dann, wenn das Bild nicht klar als Illustration oder Fantasie erkennbar ist.
Könnte ein Besucher glauben, dass diese Szene wirklich passiert ist?
Das ist wichtig bei Beratungssituationen, Baustellen, Praxen, Büros, Teams, Kunden oder Projekten.
Wird damit Vertrauen, Kompetenz oder ein echtes Ergebnis suggeriert?
Dann wird es sensibler. Beispiele sind Testimonials, Referenzen, Vorher-Nachher-Bilder, Recruiting und Teamdarstellungen.
Wurde ein echtes Foto mit KI verändert?
Auch dann kann eine künstliche Szene entstehen. Etwa durch einen anderen Hintergrund, andere Kleidung oder eine Umgebung, die nie existiert hat. Also vermutlich auch zu kennzeichnen.
Bleibt eine technische Kennzeichnung nach Bildoptimierung erhalten?
Wenn Metadaten oder maschinenlesbare Kennzeichnungen relevant sind, sollte man prüfen, ob sie nach Komprimierung, Konvertierung oder Plugin-Verarbeitung noch vorhanden sind.
Diese Fragen lösen das Problem nicht vollständig. Aber sie helfen, nicht völlig blind in das Thema hineinzulaufen.
Was bedeutet das für Webdesigner, SEO und Content-Erstellung?
Für Webdesigner, SEO-Freelancer und Content-Verantwortliche wird das Thema KI-Kennzeichnung Teil der normalen Website-Arbeit.
Es reicht nicht mehr, nur zu fragen:
„Sieht das Bild gut aus?“
Man muss auch fragen:
„Was behauptet dieses Bild?“
„Wie wurde es erstellt?“
„Ist es technisch sauber eingebunden?“
„Welche Wirkung hat es auf Vertrauen?“
„Passt es zur Suchintention der Zielgruppe?“
„Kann es rechtlich oder kommunikativ missverstanden werden?“
Gerade bei SEO ist das wichtig. Eine Website soll nicht nur Rankings erzeugen. Sie soll Vertrauen schaffen. Wer über Google auf eine Seite kommt und dort sofort künstliche Testimonials, generische KI-Menschen und unrealistische Szenen sieht, ist schnell wieder weg.
KI kann in der Content-Erstellung sehr hilfreich sein. Ich nutze sie selbst regelmäßig. Aber sie ersetzt keine saubere Strategie, kein echtes Kundenverständnis und keine ehrliche Unternehmenskommunikation.
Wenn es um Texte, Struktur, Inhalte und sichtbare Positionierung geht, ist KI ein Werkzeug. Kein Ersatz für Verantwortung. Mehr zu meiner Arbeitsweise finden Sie unter SEO Freelancer Düsseldorf.
Warum ich den AI Act bei Marketingbildern trotzdem für überzogen halte
Der AI Act unterscheidet in der praktischen Wirkung zu wenig zwischen echter Täuschung und bereits regulierter Marketinggestaltung.
Ein politischer Deepfake ist gefährlich.
Ein gefälschtes Nachrichtenbild ist gefährlich.
Ein manipuliertes medizinisches Vorher-Nachher-Bild kann gefährlich sein.
Ein ausgedachtes Kunden-Testimonial ist unseriös.
Aber ein symbolisches KI-Hero-Bild auf einer kleinen Unternehmenswebsite?
Ein KI-generierter Mensch in einer allgemeinen Beratungsszene?
Ein echtes Team, das als Superhelden dargestellt wird?
Ein künstlicher Hintergrund für ein kreatives Kampagnenmotiv?
Da wird es aus meiner Sicht schnell absurd.
Natürlich kann man sagen: Transparenz schadet nicht.
Aber Transparenz ist nicht kostenlos. Sie kostet Zeit, Prüfung, Technik, Abstimmung, Unsicherheit und im Zweifel rechtliche Beratung.
Für große Unternehmen ist das ein weiterer Prozess.
Für kleine Unternehmen ist es noch ein weiterer Punkt auf einer ohnehin schon viel zu langen Liste, die aus Zeitmangel bei vielen bereits ignoriert wird.
Warum „gut gemeint“ nicht automatisch „gut gemacht“ ist
Der AI Act verfolgt ein wichtiges Ziel. KI soll nicht missbraucht werden. Menschen sollen nicht manipuliert werden. Grundrechte sollen geschützt werden. Unternehmen sollen wissen, woran sie sind.
Das ist gut gemeint.
Aber aus meiner Sicht ist es nicht überall gut gelöst.
Gerade bei KI-Bildern auf Websites entsteht ein seltsames Ungleichgewicht:
- Ein echtes, aber komplett gestelltes Werbefoto bleibt unmarkiert.
- Ein stark bearbeitetes Photoshop-Bild bleibt unmarkiert.
- Ein Stockfoto mit Models bleibt unmarkiert.
- Ein KI-Bild mit symbolischer Funktion muss unter Umständen gekennzeichnet werden.
Für den Besucher kann die Wirkung nahezu identisch sein. Der Unterschied liegt nicht unbedingt in der Täuschung. Der Unterschied liegt allein im verwendeten Werkzeug. Und das halte ich für problematisch.
Regulierung sollte nicht primär danach fragen, ob ein Bild mit KI oder Photoshop entstanden ist. Sie sollte stärker danach fragen, ob jemand tatsächlich getäuscht, manipuliert oder geschädigt wird. Und da gibt es aus meiner Sicht bereits Gesetze und Regleungen.
Was sollten Unternehmen jetzt praktisch tun?
Auch wenn ich die Regelung in Teilen kritisch sehe: Ignorieren sollte man sie nicht.
Unternehmen sollten ihre Website spätestens vor dem 2. August 2026 einmal bewusst durchgehen und prüfen, ob dort KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte verwendet werden.
Besonders relevant sind aus meiner Sicht:
- Hero-Bilder mit realistischen Menschen
- Leistungsseiten mit realistisch wirkenden Szenen
- Teamdarstellungen
- Recruiting-Bilder
- Referenzen
- Testimonials
- Vorher-Nachher-Beispiele
- KI-bearbeitete echte Fotos
- Bilder mit ausgetauschten Hintergründen
- Bilder, die echte Orte, Personen oder Ereignisse vortäuschen könnten
Meine persönliche Empfehlung bleibt:
Nutzen Sie echte Bilder überall dort, wo Vertrauen verkauft wird.
Also bei Team, Referenzen, Kundenstimmen, Recruiting, echten Projekten, Vorher-Nachher-Beispielen und sensiblen Branchen wie Medizin, Beauty, Finanzen oder Beratung.
KI-Bilder können weiterhin sinnvoll sein. Aber eher dort, wo klar ist, dass es um Symbolik, Gestaltung, Illustration oder Atmosphäre geht.
Mein Fazit zum AI Act und KI-Bildern auf Websites
Der AI Act ist ein wichtiger Versuch, KI transparenter und sicherer zu machen. Gerade bei politischen Deepfakes, Nachrichtenbildern, Manipulation und sensiblen Anwendungen ist das absolut nachvollziehbar.
In der normalen Website-Praxis kleiner Unternehmen wirkt die Regelung aber schnell überzogen.
Nicht, weil Transparenz falsch wäre.
Sondern weil kleine Unternehmen jetzt noch genauer prüfen müssen, was auf ihren Websites zu sehen ist, wie Bilder entstanden sind, ob Metadaten erhalten bleiben und ob ein scheinbar harmloses Marketingbild möglicherweise kennzeichnungspflichtig ist.
Für mich ist das ein typisches Beispiel für gut gemeinte Regulierung, die in der Praxis neue Bürokratie schafft.
Trotzdem gilt: Man muss sich damit beschäftigen. Gerade weil viele Unternehmen das Thema noch gar nicht auf dem Schirm haben.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website inhaltlich, technisch und strukturell sauber aufgestellt ist, kann ein SEO-Check helfen. Dabei geht es nicht nur um Rankings, sondern auch um Struktur, Inhalte, Technik, Bilder, Performance und typische Schwachstellen auf Unternehmenswebsites.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesregierung: Einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU
- IHK München: AI Act – Regeln für Unternehmen beim Einsatz künstlicher Intelligenz
- Artificial Intelligence Act: Artikel 50 – Transparenzpflichten
- Artificial Intelligence Act: Leitfaden für kleine Unternehmen
Interne Links im Artikel
- SEO-Check
- Website erstellen lassen Düsseldorf
- SEO Freelancer Düsseldorf
- Website erstellen lassen
- Website sichtbar machen lassen
- Content erstellen lassen
- Webhosting und Support
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag richtet sich an Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige. Ich beschränke mich bewusst auf den Bereich, mit dem ich in meiner täglichen Arbeit zu tun habe: Websites, Marketingbilder, Unternehmenskommunikation, SEO und technische Website-Umsetzung.
Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Ich fasse öffentlich zugängliche Informationen zusammen, ordne sie aus Sicht meiner Webdesign- und SEO-Praxis ein und teile an einigen Stellen ausdrücklich meine persönliche Einschätzung.
Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen zu Ihrer Website, Ihren KI-Bildern oder Ihrer Unternehmenskommunikation haben, sollten Sie sich entsprechend fachkundig beraten lassen.


